Die SGS-Rente
Direktversicherung
Bei einer Direktversicherung räumt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung ein. Das nennt man eine Zusage.
- Entscheidet sich der Arbeitnehmer dafür, vereinbart er die Teilnahme an der Entgeltumwandlung
- Der Arbeitgeber überweist nun jeden Monat an den Versicherer den vereinbarten Beitrag
- Sobald der Arbeitnehmer in Altersrente geht, erhält er von dem Versicherer die vereinbarte monatliche Rentenleistung oder alternativ das angesammelte Kapital.
Vorteile
- Einsparung der Steuer- und Sozialabgaben
- Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 15%
- Kapitalstarker Risikoträger (AXA)
- Vertrag kann bei Arbeitgeberwechsel mitgenommen oder privat weitergeführt werden*
Hinweis: Rente/ Kapitalzahlung wird aufgrund der Einsparungen nachgelagert versteuert
* Liegt der Rückkaufswert unter der Abfindungsgrenze wird der Betrag an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Das Beste daran:
Ihr Arbeitgeber verdoppelt Ihre 2% und
zahlt diesen zusätzlichen Betrag in eine ....
Unterstützungskasse
Bei der arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskasse sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu, dass er eine Altersvorsorge für einen festen Beitrag zu Gunsten des Arbeitnehmers aufbaut
- Damit der Arbeitgeber die zugesagte Rücklage nicht selbst verwalten muss, bedient er sich einer Unterstützungskasse
- Der Arbeitgeber überweist nun jeden Monat den vereinbarten Beitrag. Die Unterstützungskasse nimmt das Geld und gibt dieses an einen Versicherer. Dort wird für den Beitrag eine Altersvorsorge eingerichtet. Das nennt man Rückdeckungsversicherung
- Sobald der Arbeitnehmer in Altersrente geht, erhält er von der Unterstützungskasse die vereinbarte monatliche Rentenleistung oder alternativ das angesammelte Kapital
- Die Unterstützungskasse ist ein „durchlaufender“ Posten.
Vorteile
- Rein Arbeitgeber-finanziert
- Kein eigener Aufwand
- Kapitalstarker Risikoträger (AXA)
Hinweis:
- Vertrag kann bei Arbeitgeberwechsel NICHT mitgenommen oder privat weitergeführt werden*
- Es gilt die gesetzliche Unverfallbarkeit (3-Jahre)
- Rente/ Kapitalzahlung wird aufgrund der Einsparungen nachgelagert versteuert
* Liegt der Rückkaufswert unter der Abfindungsgrenze wird der Betrag an den Arbeitnehmer ausgezahlt, liegt er darüber wird er bis zum Renteneintritt beitragsfrei geführt
Ihr Arbeitgeber, die SGS-Gruppe, fördert den Aufbau Ihrer betrieblichen Altersversorgung
Sie erhalten folgende Zuschüsse:
- 15% auf Ihren Sparbeitrag – Sparen Sie mindestens 2% Ihres Bruttoverdienstes in eine Direktversicherung, erhalten Sie
- zusätzlich weitere 2% Ihres Bruttoverdienstes – Sie können Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VWL) ebenfalls als Entgeltumwandlung einbringen. Auf diesen Betrag erhalten Sie weitere 15% Zuschuss.
Sie sparen Ihren Anteil direkt aus dem Bruttoverdienst in eine Direktversicherung.
Dieser Betrag ist für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ihr Arbeitgeber spart ebenfalls diese Abgabe und gibt Ihnen diese als Zuschuss in Höhe von 15% weiter.
ZUSÄTZLICH erhalten Sie weitere 2% vom Bruttoverdienst als Arbeitgeberzuschuss in einen zweiten Vertrag, eine sogenannte Unterstützungskasse. So erhalten Sie – betrachtet man den Nettoaufwand – einen optimalen Zuschuss zum Aufbau einer soliden betrieblichen Altersversorgung
Beispiel-Rechnungen
Alter 40 Jahre
Endalter 67 Jahre
Laufzeit BAV 27 Jahre
Bruttogehalt 3.000 €
VWL 26,59 €
| Direktversicherung | Unterstützungskasse | Gesamtsparleistung BAV | |
|---|---|---|---|
| 2% vom Bruttoverdienst | 60,00 € | 60,00 € | 60,00 € |
| Vermögenswirksame Leistung | 26,59 € | 26,59 € | |
| GESAMT AUFWAND | 86,59 € | 86,59 € | |
| 15% Zuschuss Arbeitgeber | 12,59 € | 12,59 € | |
| 2% vom Brutto Zuschuss AG | 60,00 € | 60,00 € | |
| GESAMT SPARLEISTUNG | 99,58 € | 60,00 € | 158,98 € |
| 80% Beitragsgarantie bei Ablauf | 25.810,00 € | 15.552,00 € | 41.357,00 € |
| Bei 4% | 39.101,00 € | 23.424,00 € | 62.379,00 € |
| Bei 6% | 54.811,00 € | 33.026,00 € | 87.824,00 € |
| Nettoaufwand / Monat ca. | 32,00 € | ||
| Nettoaufwand ca. | 10.368,00 € | 10.368,00 € |