Die SGS-Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung

Sicherheit für Sie und Ihre Familie – einfach, schnell und ohne bürokratische Hürden

Die Leistung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist in vielen Fällen zu gering, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine zusätzliche Absicherung ist sinnvoll – insbesondere über das Unternehmen.

Die SGS BU-Rente

Die SGS Berufsunfähigkeitsrente bietet Ihnen als Arbeitnehmer sehr viele Vorteile gegenüber einer privaten Absicherung. Risikoträger ist, wie auch in der betrieblichen Altersvorsorge, die AXA Lebensversicherung als einer der führenden Anbieter in diesem Segment. Sie überzeugt durch exzellente Bewertungen in Tests und Ratings, herausragende Vertragsbedingungen und eine hohe Kundenorientierung.

Highlights:

  1. KEINE Gesundheitsfragen -> nahezu JEDER ist versicherbar
    • Erkrankungen wie Allergien, Diabetes, orthopädische Beschwerden spielen keine Rolle
    • Größe und Gewicht spielen keine Rolle
  2. eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente ist bis 1.750 €/ Monat versicherbar (sonst maximal 1.500 €)
  3. Einstufung in eine von vier Berufsgruppen (normalerweise 20)
    • Beitragsersparnis bei risikobehafteten Berufsgruppen bei ca. 80%
  4. KEINE Verweisbarkeit auf ein anderes Berufsbild
    • Ein Anspruch auf Leistung besteht, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf nicht mehr zu 50% ausüben können
  5. Beitrag aus Bruttolohn
    • KEINE Steuer- und Sozialabgaben
    • 15% Zuschuss durch den Arbeitgeber

Hinweis: Sollten Sie aus dem Unternehmen ausscheiden, können Sie diesen Vertrag privat oder bei einem neuen Arbeitgeber weiterführen.

Besonderheit

Fällt ein Arbeitnehmer aus der Lohnfortzahlung heraus, besteht bis zu 4 Monate beitragsfreier Versicherungsschutz. In dieser Zeit kann sich der Mitarbeiter ganz in Ruhe über die private Fortführung Gedanken machen.

Beispiel-Rechnungen

Alter 40 Jahre
Beruf Baustoffprüfer
Nichtraucher

Absicherung über Arbeitgeber Private Absicherung
BU-Rente pro Monat 1.500 € 1.500 €
Beitrag 170,13 €
Beitrag (inkl. Gruppenrabatt) 126,36 €
15% Zuschuss Arbeitgeber 16,48 €
Bruttoaufwand 109,88 €
Nettoaufwand ca. 54,94 € 170,13 €
detaillierte Gesundheitsfragen erforderlich nein ja
bessere Einstufung der Berufsgruppe ja nein
Zuschuss durch Arbeitgeber ja nein
Einsparung der Steuer und Sozialabgaben ja nein

FAQs

Allgemein

Die betriebliche Berufsunfähigkeit ist ein Baustein, um den der Arbeitgeber die Versorgungsordnung erweitert. Es handelt sich um die Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft im Falle einer Berufsunfähigkeit abzusichern. In diesem Fall wird eine monatliche Rente als Lohnersatzleistung gezahlt. Die Beiträge werden per Entgeltumwandlung bezahlt.

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des monatlichen Gehalts direkt durch den Arbeitgeber in den Vertrag der betrieblichen Berufsunfähigkeit eingezahlt – bevor Steuern und Sozialversicherungsbeträge fällig werden. Dadurch spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben.

Voraussetzung einer Berufsunfähigkeitsleistung ist die Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall. Der entsprechende Krankheitszustand und die Funktionsbeeinträchtigung müssen medizinisch objektiviert sein und von behandelnden Ärzten durch Atteste nachgewiesen werden. Damit eine Leistung erbracht wird, muss die versicherte Person zu mindestens 50% außerstande sein, den zuletzt, bei Eintritt der BU, konkret ausgeübten Beruf nachzugehen. Dieser Zustand muss mindestens für 6 Monate ununterbrochen zu erwarten sein.

Nein. Es erfolgt keine Verweisung auf einen anderen – theoretisch noch möglichen – Beruf.

Die Ausübung eines neuen Berufes hebt den Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente nicht automatisch auf. Der Versicherer prüft die neue Einkommenssituation. Ist der neue Job schlechter bezahlt, kann die Berufsunfähigkeitsrente weiterhin eine finanzielle Lücke ausgleichen. Die AXA zahlt Ihnen weiterhin eine Leistung, sofern mit Ausübung des neuen Berufes eine Einkommenseinbuße von mehr als 20% gegenüber dem bisherigen Einkommen verbunden ist.

Nein, es gibt keine Wartezeit. Nach Annahme des Vertrages und der Beitragszahlung haben Sie direkt Versicherungsschutz.

Rechtliches

Jeder Mitarbeiter der berechtigten Unternehmen kann dem Kollektiv beitreten. Den Anspruch regelt die Versorgungsordnung bzw. die Betriebsvereinbarung.

Nein, es besteht kein Rechtsanspruch.

Da es sich um einen Baustein der betrieblichen Altersversorgung handelt, muss der Arbeitgeber seit dem 01.01.2019 neu eingerichtete Verträge mit 15% bezuschussen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Dieser Punkt ist im §1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) geregelt. Für Altverträge (mit Beginn vor dem 01.01.2019) wurde der Pflichtzuschuss in Höhe von 15% zum 01.01.2022 festgelegt.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter dem Kollektiv beitreten. Der Versicherer prüft die Annahme des Vertrages und die individuelle Versicherbarkeit. Tritt man dem Kollektiv innerhalb der vom Versicherer vorgegebenen Beitrittsfristen (im Regelfall innerhalb von 24 Monaten nach Einrichtung der betrieblichen Berufsunfähigkeit bzw. 12 Monate nach Diensteintritt) bei, gelten häufig vereinfachte Gesundheitsfragen bzw. eine Dienstobliegenheitserklärung (DOE). Tritt man zu einem späteren Zeitpunkt bei, muss man normale Gesundheitsfragen beantworten.

Sollte man die Fragen der Dienstobliegenheitserklärung nicht ausreichend beantworten können, erfolgen in der Regel Rückfragen bzw. ein erweiterter Fragebogen des Versicherers. Nach Rücksendung wird die Versicherbarkeit individuell geprüft.

Der Rahmenvertrag wurde zum 01.09.2025 mit SGS geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitarbeiter der Unternehmen 

  • SGS Germany GmbH 
  • SGS Holding Deutschland B.V. 
  • SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH 
  • SGS ICS 

für 24 Monate Zeit (bis zum 01.09.2027) dem Kollektiv mit vereinfachter Gesundheitsprüfung beizutreten. Nach diesem Zeitpunkt müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. 

Neu hinzukommende Mitarbeiter dieser Unternehmen haben nach Ablauf der Probezeit 12 Monate Zeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen abzuschließen. 

Für Mitarbeiter der Firmen 

  • SGS Analytics Germany GmbH 
  • SGS Analytics LAG GmbH 
  • SGS Proderm GmbH 
  • SGS-TÜV Saar GmbH 

und ggf. neu hinzukommende Unternehmen beginnen die oben genannten Fristen mit Abschluss der Betriebsvereinbarung.

Beiträge und Leistungen

Nein, Sie dürfen die VWL nur vermögensbildend anlegen. Da es sich bei der Berufsunfähigkeit um einen Risikobeitrag handelt, kann die VWL nicht eingebracht werden.

Die Berufsunfähigkeitsrente kommt dann zum Tragen, wenn Sie zu mindestens 50% außerstand sind, Ihrem derzeit ausgeübten Beruf nachzugehen. Dieser Zustand muss für mindestens 6 Monate zu erwarten sein. Die Rente wird ab dem ersten Tag gezahlt, sofern die zu erwartende Dauer der Arbeitsunfähigkeit bei über 6 Monaten liegt. Wird die Berufsunfähigkeit erst später ermittelt, erhalten Sie die Leistung rückwirkend ab dem ersten Tag der BU.

Nein, die Rente wird so lange gezahlt, wie Sie Ihrer Arbeit gar nicht bzw. nur eingeschränkt (>50%) nachgehen können, maximal bis zum Ablauf des Vertrages.

Ja, aufgrund der Einsparung der Steuer- und Sozialabgaben besteht eine nachgelagerte Besteuerung. Die Leistungen aus der Direktversicherung werden nach §22.5 EStG als sonstige Einkünfte versteuert.

Immer dann, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihre aktuelle Tätigkeit für eine Dauer von mindestens 6 Monaten nicht ausüben können bzw. > 50% eingeschränkt sind, können Sie die Rente in Anspruch nehmen. Dies kann auch mehrfach der Fall sein. Sobald die Voraussetzungen für die Leistung nicht mehr gegeben sind, tritt die normale Beitragszahlung wieder ein und die Rentenzahlung wird gestoppt. Es gibt keine Begrenzung der Leistungsdauer.

Veränderungen im Berufsleben

Mit dem Vertrag und der Einstufung des Berufs: Nichts. Es ist automatisch der Beruf versichert, den Sie aktuell ausüben. Sollte es nach einem Berufswechsel zu einer Berufsunfähigkeit kommen, wird auf die Tätigkeit/en der letzten 12 Monate geschaut.

Sofern der neue Arbeitgeber den Vertrag übernimmt, so können Sie diesen dort weiterführen und aus dem Entgelt bezahlen. Sie sparen wie bisher die Lohnsteuer und Sozialabgaben und erhalten den Zuschuss des Arbeitgebers. 

Sollte Ihr neuer Arbeitgeber den Vertrag nicht zulassen, können Sie diesen privat bezahlen oder aufheben. Eine Beitragsfreistellung ist nicht zulässig, da es sich um einen reinen Risikobeitrag handelt.

(Erziehungsurlaub, Krankheit, Pflegezeit)

In dieser Zeit müssen die Beiträge privat bezahlt werden. Es handelt sich um einen reinen Risikobeitrag, eine Beitragsfreistellung ist nicht zulässig. Sollten Sie sich die Beiträge nicht leisten können, können die Beiträge herabgesetzt werden. Die versicherte Rente wird in gleichem Maße herabgesetzt. Alternativ kann der Vertrag aufgehoben werden.

Besonderheit Elternzeit:
Sollten Sie sich die Beiträge nicht leisten können, kann der Vertrag aufgehoben werden. Sie haben dann keinen Versicherungsschutz. 

Nach Rückkehr in den Beruf, kann der Vertrag innerhalb von 3 Monaten wieder eingerichtet und mit vereinfachter Gesundheitsprüfung (DOE) abgeschlossen werden. Allerdings wird der Beitrag mit dem dann vorhandenen Eintrittsalter neu berechnet. 

Besonderheit Krankheit:
Fallen Sie aufgrund von Krankheit aus der Lohnfortzahlung, übernimmt die AXA für weitere 4 Monate die Beiträge, das heißt, Sie haben beitragsfreien Versicherungsschutz. In dieser Zeit können Sie den Leistungsanspruch stellen, wenn zu erwarten ist, dass Sie Ihren Beruf länger als 6 Monate nicht ausüben können. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente.

Sie können den Beitrag reduzieren. Die Rente reduziert sich in gleichem Maße. Eine Erhöhung ist im Anschluss nur mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich. Alternativ kann der Vertrag aufgehoben werden. Eine Beitragsfreistellung ist nicht möglich.

Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum nächsten Monatsersten möglich.

Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsrente ist ein reiner Risikobeitrag. Im Todesfall der versicherten Person erlischt der Vertrag. Eine Todesfallleistung ist nicht versichert. Zu viel gezahlte Beiträge werden an die Hinterbliebenen erstattet.

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