Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Der Verlust der eigenen Arbeitskraft gehört zu den häufigsten Gründen, warum Menschen – und oft ganze Familien – in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Mehr als jeder vierte Arbeitnehmer ist im Laufe seines Lebens davon betroffen.

Erkrankungen wie Depressionen oder Rückenleiden führen heute am häufigsten zur Erwerbsminderung. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente soll Betroffene in dieser schwierigen Situation finanziell unterstützen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Erwerbsfähigkeit ist gemindert
    Der Arbeitnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen weniger als 6 Stunden täglich unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten. Zu den üblichen Bedingungen zählen jede Art eines Berufsbildes, d.h. die Person darf in KEINEM Berufsbild mehr als 6 Stunden arbeitsfähig sein.
  • Mindestversicherungszeit
    Der Arbeitnehmer muss mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, bevor er selbst Leistungsansprüche geltend machen kann.
  • Pflichtbeiträge
    Der Arbeitnehmer muss in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.
Erwerbsminderungsrente1 (1)

Welchen Anspruch hat ein Arbeitnehmer?

Die wenigsten Arbeitnehmer werden im Falle einer Erwerbsminderung mit der Zahlung der Erwerbsminderungsrente alleine den Lebensstandard sichern können. Es ist daher sinnvoll, sich nicht alleine auf den gesetzlichen Schutz zu verlassen.

Eine private Absicherung, besonders über den Arbeitgeber, bietet viele Vorteile

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